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Bilbliotheksordnung

Schulbibliothek BG / BRG / BORG Köflach

„Bücher sind magische Portale in eine andere Dimension“

Unsere Schulbibliothek ist…

… ein Lese-, Kommunikations- und kulturelles Zentrum

… ein Informations- und Wissenszentrum

… ein Unterrichtsort

… ein Lehrzentrum im Sinne der Bibliotheksnutzung

… eine Oase der Ruhe.

Nutzung der Schulbibliothek

Benutzung der PCs in den Pausen und Freistunden zum

… Vorbereiten von Unterlagen für den Unterricht

… Texte schreiben

… Internet-Recherche

… E-Mails schreiben

Entlehnung von Büchern (und Zeitschriften)

            … als Freizeitlektüre

            … zur Vorbereitung von Referaten, Prüfungen, VWA, Matura

            … als Klassenlektüre

Offene Unterrichtsformen außerhalb des Klassenraumes

            … Offenes Lernen

            … Kleingruppenarbeit mit unmittelbarer Zugriffsmöglichkeit auf Fachbücher und Internet

            … Bibliotheksrallye

            … Buchpräsentationen

            … Lesungen und Leseförderung

BIBLIOTHEKSORDNUNG

Die Schulbibliothek ist sowohl eine Freihandbibliothek (d.h. alle Medien können im Bibliotheksraum benützt werden) als auch eine Leihbibliothek (d.h. ein Großteil der Medien kann entlehnt werden). Ausnahmen bilden Nachschlagewerke und Letztnummern von Zeitschriften, sie gehören zum Präsenzbestand und sind nicht entlehnbar, damit sie für alle zugänglich sind.

Die Bibliothek dient auch als multimediales Zentrum und bietet Informationsvermittlung durch das Internet.

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten sind dem Aushang in den einzelnen Klassen, an der Eingangstür zur Bibliothek und der Homepage zu entnehmen.

Bibliotheksbenützung

Die Bibliothek steht allen Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen zur Verfügung.

Die Benützung der Bibliothek ist nur in Anwesenheit der Bibliothekarin, dem Bibliotheksteam oder einer Lehrperson möglich.

Bücher und Zeitschriften können in der Bibliothek nach Bedarf entnommen und benützt werden. Benützte Bücher sind unbedingt verlässlich wieder auf jene Plätze zurückzustellen, von denen sie entnommen worden sind (nach Systematik und alphabetisch geordnet).

Es ist nicht erlaubt, Bücher oder Medien ohne Entlehnung aus dem Bibliotheksbereich zu entfernen.

Rucksäcke und Taschen müssen im Eingangsbereich abgestellt werden.

Das Essen und Trinken in der Bibliothek ist nicht gestattet, daher keine Getränke und keine Jause in die Bibliothek mitnehmen.

Computer-Arbeitsplätze in der Bibliothek können nur mit einem persönlichen Account während der Öffnungszeiten bzw. mit verantwortlicher Aufsicht benutzt werden. Sie dienen schulischen und wissenschaftlichen Zwecken (Spiele, Chatten, Veränderungen der Bildschirmoberflächen und ähnliches  sind untersagt). 

Der PC am Schreibtisch der Bibliothekarin ist nur der Bibliothekarin und dem Bibliotheksteam zum Verleih der Bücher vorbehalten.

Handys sind vor dem Betreten der Bibliothek auszuschalten.

Die Bibliothek ist in erster Linie ein Leseraum. Deshalb muss auf eine geeignete Arbeitsatmosphäre und Ruhe geachtet werden (Vermeidung von unnötigem Lärm und allen Störungen). Die Sitzstufen dürfen nur ohne Schuhe benützt werden.

Die Bibliothek ist nach der Benützung in ordentlichem Zustand zu verlassen.

Den Anordnungen der Bibliothekarin und dem Bibliotheksteam ist Folge zu leisten.

Alle Bestimmungen der Schul- und Hausordnung gelten auch im Bibliotheksbereich.

Bei groben Verstößen gegen die Richtlinien kann die Berechtigung zur Benützung der Bibliothek dauernd oder für begrenzte Zeit entzogen werden.

Entlehnung

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten einen mit Barcode versehenen Leserausweis, der nicht übertragbar ist. Der Ausweis behält seine Gültigkeit bis zur Abmeldung von der Schule und wird bis dahin automatisch verlängert. Bei Verlust des Ausweises wird von der Bibliotheksleitung ein neuer ausgestellt. Dabei sind Aufwandskosten in der Höhe von 2 Euro zu entrichten.

Das Entlehnen von Büchern (und Zeitschriften) ist grundsätzlich kostenlos.

Anzahl der entlehnten Bücher: Unterstufe: bis zu 5 Medien

Oberstufe: bis zu 8 Medien (Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich)

Die Entlehnfrist beträgt für Bücher 3 Wochen, für Zeitschriften 1 Woche. Die Entlehnung muss mittels Einlesen der Barcodes auf Benützerausweis und Buch in den digitalen Katalog durch die Bibliotheksleitung oder das Bibliotheksteam erfolgen. Eine Verlängerung der Frist ist vor deren Ablauf möglich, online über WebOpac oder persönlich in der Bibliothek. Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.

Lexika, Wörterbücher und andere extra gekennzeichnete Medien können nicht entlehnt werden.

Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonen haften für ihre entlehnten Medien. Die Medien sind sorgsam zu behandeln. Bei Beschädigung oder Verlust von Büchern oder Medien ist nach Absprache mit der Bibliothekarin der Anschaffungspreis zu ersetzen. Eintragungen oder Unterstreichungen in entlehnten Büchern ist untersagt und gelten als Schäden, die ersetzt werden müssen. Beschädigungen wie lose Blätter nicht selbst reparieren, sondern müssen der Bibliothekarin mitgeteilt werden.

Vor Schulschluss oder Schulaustritt während des Schuljahres sind sämtliche entlehnten Medien zurückzugeben (Entlehnungen über die Ferien sind nur nach Vereinbarung möglich).

Vervielfältigungen aus Büchern sind gestattet, jedoch hat sich der Benützende an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.

Links rund um Buch, Theater und Film

Büchersuche im Netz

www.buchkatalog.de (Verzeichnis lieferbarer Bücher)

www.zvab.com (Zentrales Verzeichnis antiquarischer Bücher)

www.buecher.at (Hauptverband des österreichischen Buchhandels)

Österreichische Bibliotheken

www.obvsg.at  (Österreichischer Bibliothekenverbund)

www.ub.univie.ac.at (Universitätsbibliothek Wien)

www.onb.ac.at (Österreichische Nationalbibliothek)

ub.uni-graz.at (Universitätsbibliothek Karl-Franzens-Universität Graz)

www.landesbibliothek.steiermark.at  (Steiermärkische Landesbibliothek)

www.tugraz.at/tu-graz/universitaet/bibliothek-der-tu-graz/bibliothek-der-tu-graz (Bibliothek der TU Graz)

www.ahskoeflach.at/bibliothek-2 (Schulbibliothek BG/BRG/BORG Köflach)

www.ahskoeflach.webopac.at (WebOpac der  Schulbibliothek BG/BRG/BORG Köflach)

Bibliothekswesen

www.bvoe.at (Büchereiverband Österreich

www.schulbibliothek.at (Portal Schulbibliotheken Österreich)

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